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LAG Hamm, 09.07.2010 - 13 Sa 241/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Haftung; Rechtsschein; Firma; mazedonisches Recht; Mazedonien; GmbH, Zusatz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 179 BGB; § 4 GmbHG
Haftung; Rechtsschein; Firma; mazedonisches Recht; Mazedonien; GmbH, Zusatz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsklage gegen die Geschäftsführerin einer zahlungsunfähigen GmbH bei Vertragsschluss durch deren Ehemann; Fehlender Rechtsscheintatbestand gegenüber einer im Hintergrund bleibenden Person
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 179; BGB § 611 Abs. 1; GmbHG § 4
Unbegründete Vergütungsklage gegen die Geschäftsführerin einer zahlungsunfähigen GmbH bei Vertragsschluss durch deren Ehemann; fehlender Rechtsscheintatbestand gegenüber einer im Hintergrund bleibenden Person - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 15.01.2010 - 1 Ca 4436/09
- LAG Hamm, 09.07.2010 - 13 Sa 241/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.02.2007 - II ZR 84/05
Anspruchsgegner bei Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des Formzusatzes einer …
Auszug aus LAG Hamm, 09.07.2010 - 13 Sa 241/10
Zutreffend hat nämlich der Bundesgerichtshof ( z.B. 05.02.2007 - II ZR 84/05 - NJW 2007, 1529), gestützt auf den Rechtsgedanken des § 179 BGB, herausgestellt, dass eine Rechtsscheinhaftung entscheidend darauf beruht, dass eine unmittelbar handelnde Person beim Vertragspartner den Vertrauenstatbestand geschaffen hat, ihm hafte zumindest eine (natürliche) Person unbeschränkt.